Jahrelang wurde von Filmproduzenten das Thema GEMA-pflicht vernachlässigt. Solange man für das Fernsehen drehte (und eine Musik-Liste einreichte) oder einen Auftragsfilm mit einer festgelegten Anzahl von Kopien produzierte, in der GEMA-pflichtige Musik verwendet wurde, was dies auch problemlos.
Jedoch werden jetzt Filme oft mehrfach verwendet: der Auftraggeber benötigt eine DVD für die Messe, und eines Kurzversion des Films soll zusätzlich noch auf der Homepage eingesetzt werden - weitere zukünftige Einsatzmöglichkeiten sind jetzt noch gar nicht absehbar. Wer für diese Produktionen GEMA-pflichtige Musik verwendet, wird auch in Zukunft immer wieder die Musikrechte neu ablösen, also bezahlen müssen.
Dies kann für Ihren Kunden teuer werden, auf jeden Fall entstehen zukünftige Kosten, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht absehbar sind. Diese Kosten können bei einer hohen Zahl von Downloads ganz erheblich sein - sind aber vermutlich immer noch preiswerter, als ein Umschnitt des Films mit GEMA-freier Musik. Also erwirbt der Produzent die Musikrechte erneut und hofft in den meisten Fällen, dass der Kunde dies einsieht und die Kosten übernimmt.
Aber jeder Filmproduzent weiß, dass einen Kunden nur der Endbetrag der Filmproduktion interessiert. Setzen Sie also in der Kalkulation hohe Beträge für die Ablösung von Musikrechten für die verschiedenen Einsatzbereiche (DVD-Messefilm, Web, hohe DVD-Auflage, da die DVD als Streuwerbung eingesetzt wird) ein, müssen Sie Ihre eigenen Kosten reduzieren: Ihr Verdienst wird, eventuell sogar sehr drastisch, reduziert.
Die Lösung ist die Verwendung von GEMA-freier Musik. (Fast) alle Musikstücke (und alle Geräusche) die Sie z. B. bei sound-pool24 downloaden (und bezahlen), können Sie beliebig oft, auch in mehreren Produktionen verwenden. Sie wissen also schon bei der Kalkulation, welche Kosten für Musik und Geräusche entstehen – und die sind deutlich preiswerter, als GEMA-pflichtige Musik. Ein Anruf bei einem der vielen Musikverlage mit GEMA-pflichtiger Musik wird Ihnen bestätigen, dass Sie für 16 EUR (inkl. MWSt.) kein Musikstück erwerben können, dass Sie für Web, DVD und Industriefilme verwenden können.
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